Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Fürth - F 323/00
- OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 34/84
Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00
Das Recht auf Übernahme eines Grundstücks aus § 1477 Abs. 2 BGB stellt ein der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem zum Gesamtgut gehörenden Gegenstand gemäß § 180 Abs. 1 ZVG entgegenstehendes Recht dar, das gemäß § 771 ZPO mit der Drittwiderspruchsklage geltend zu machen ist (BGH FamRZ 1985, 903; 1987, 43).Das Recht auf Übernahme eines Grundstücks aus § 1477 Abs. 2 BGB stellt ein der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem zum Gesamtgut gehörenden Gegenstand gemäß § 180 Abs. 1 ZVG entgegenstehendes Recht dar, das gemäß § 771 ZPO mit der Drittwiderspruchsklage geltend zu machen ist (BGH FamRZ 1985, 903; 1987, 43).
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 77/85
Anpassung der Vermögensverhältnisse bei Übernahme von Vermögensgegenständen im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00
Das Recht auf Übernahme eines Grundstücks aus § 1477 Abs. 2 BGB stellt ein der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem zum Gesamtgut gehörenden Gegenstand gemäß § 180 Abs. 1 ZVG entgegenstehendes Recht dar, das gemäß § 771 ZPO mit der Drittwiderspruchsklage geltend zu machen ist (BGH FamRZ 1985, 903; 1987, 43).Das Recht auf Übernahme eines Grundstücks aus § 1477 Abs. 2 BGB stellt ein der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem zum Gesamtgut gehörenden Gegenstand gemäß § 180 Abs. 1 ZVG entgegenstehendes Recht dar, das gemäß § 771 ZPO mit der Drittwiderspruchsklage geltend zu machen ist (BGH FamRZ 1985, 903; 1987, 43).
- BGH, 16.01.1991 - XII ZR 244/90
Streitwert:
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00
Es ist daher nicht nach dem Gesamtwert, sondern allenfalls in Höhe eines Bruchteils davon anzusetzen (vgl. BGH FamRZ 1991, 547). - OLG Frankfurt, 01.04.1986 - 3 WF 77/86
Sachstand des erstinstanzlichen Richters; Entscheidung über Einstellungsantrag; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2000 - 6 WF 184/00
Soweit der Beklagte nunmehr rügt, das Einsitzrecht mit einer Pflegeverpflichtung der Eltern der Klägerin sei nicht berücksichtigt worden, handelt es sich um neues Vorbringen, das grundsätzlich bei der Beschwerdeentscheidung nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1987, 393).